Storno-Taktik

Storni nach Ende des Vertragsverhältnisses:

Das Vertriebsunternehmen ABC-Muster macht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses Storni gegenüber dem ausgeschiedenen Handelsvertreter geltend.

Wie bei Handelsvertretern zumeist üblich, verdiente auch unser Mandant nur an den Neugeschäften. Das verleitete die verbliebenen, respektive neuen Handelsvertreter von ABC dazu, die bereits abgeschlossenen Geschäfte unseres Mandanten zu stornieren, um sie abermals abzuschließen.

ABC deckte dieses Verhalten, da auch sie an den neuerlichen Abschlussprovisionen mitverdienten. Dieses Verhalten gegenüber unserem Mandanten ist rechtswidrig! Es widerspricht der so genannten nachvertraglichen Führsorgepflicht. Wie jedes Vertriebsunternehmen muss sich auch ABC bemühen, das Storno eines Geschäftes zu verhindern und das auch ausdrücklich mit in einem "Nachbearbeitungsnachweis" dokumentieren. Weil dieser "Nachbearbeitungsnachweis" nicht bzw. nur ungenügend erbracht wurde, hatte ABC keinen Anspruch auf Zahlung der Stornoforderung.

So vielfältig wie die Anforderungen an den Nachbearbeitungsnachweis sind auch die verschiedenste Taktiken der Vertriebsunternehmen, ihm zu entgehen. Daher empfiehlt sich auch hier die schnelle Einschaltung

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