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Alles, was Recht ist:

Die Rechtssprechung ist im steten Wandel. Die neuesten Urteile rund um das Thema "Selbständige Handelsvertreter" können Sie hier in Zusammenfassung nachlesen:

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Unvollständiger Buchauszug

  • Das OLG Hamm hat in einem Urteil am 14.05.2003 (35 U 36/02) entschieden, dass ein Handelsvertreter, der einen unvollständigen Buchauszug bekommen hat, entweder den Anspruch auf Ergänzung des Buchauszuges oder das Recht auf die Einsicht in die Bücher des Handelsunternehmens geltend machen kann.

Handelsrecht vs. Arbeitsrecht

  • Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung am 24.10.2002 (VI AZR 632/00) klargestellt, dass die Vorschriften des Handelsrechtes §§ 84 ff. auch dann anzuwenden sind, wenn der selbständige Einfirmenvertreter wegen seiner geringen monatlichen Provisionen (durchschnittlich 1.000 EURO in den letzten 6 Monaten) gemäß § 5 Abs. 3 ArbGG die Verweisung des Rechtsstreites in die Arbeitsgerichtsbarkeit beantragt.

Spezialfall Reisebüro

  • Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung am 10.12.2002 (X ZR 193/99) grundsätzlich festgestellt, dass Reisbüros bzw. deren Eigentümer als Handelsvertreter gemäß §§ 84 ff HGB anzusehen sind.

Buchauszug ohne Provisionsanspruch

  • Das OLG Köln stellt am 03.03.2004 (19 W 10/04) fest, dass der Anspruch auf Erteilung eines Buchauszuges dann ausgeschlossen ist, wenn mit ihm Angaben über Geschäfte gelistet werden sollen, für die der Handelsvertreter unstreitig keine Provision beanspruchen kann.

Provision bei Dynamikanteilen

  • Das OLG Köln hat am 01.08.2003 (19 U 39/03) entschieden, dass ein ausgeschiedener Versicherungsmakler dann einen Provisionsanspruch auf die Dynamikanteile von Lebensversicherungen hat, wenn vereinbart wurde, dass er nach seinem Ausscheiden noch Provisionen für Geschäfte erhält, die er in seiner aktiven Zeit eingereicht hat.

Ausgleichsanspruch bei Tankshops

  • Der BGH hat in einem Urteil am 22.10.2003 ( VIII ZR 6/03) festgestellt, dass einem Tankstellenpächter für sein sog. Shopgeschäft kein Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB zusteht, wenn es ihm vertraglich freigestellt war, seine Bezugsquelle für diese Waren zu wählen.

Fälschung einer Unterschrift

  • Ein Versicherungsunternehmen ist berechtigt einen Versicherungsvertreter fristlos zu kündigen, wenn es Kenntnis davon erlangt, dass der Versicherungsvertreter die Unterschrift eines Kunden auf einem Antragt gefälscht hat. Hierbei sei es auch unbeachtlich, dass der Versicherungsvertreter schon längere zeit ohne besondere Vorkommnisse mit dem Unternehmen verbunden war (OLG München vom 01.07.2003 , 23 U 1637/03).

Verjährung der Provisionsabrechnung

  • Ein Handelsunternehmen kann die Erteilung eines Buchauszuges nicht mit dem Argument verweigern, dass der Handelsvertreter seine Provisionsabrechnungen über mehrere Jahre widerspruchslos hingenommen habe.(OLG München vom 01.07.2003 , 23 U 1637/03). Hierzu stellt das OLG Hamm am 12.03.2004 (35 W 2/04) fest, dass eine entsprechende Vereinbarung im Handelsvertretervertrages auf Grund § 87c Abs. 5 HGB nichtig ist.

Informationen zu Stornierungen

  • Möchte ein Versicherungsunternehmen von einem Versicherungsvertreter Provisionen für storniertes Geschäft zurückfordern, so hat es gemäß § 87a Abs.3 HGB für jeden einzelnen Vertrag die Gründe der Vertragsbeendigung, die Stornogefahrunterrichtung und den Zeitpunkt der Art und Mahnung des Versicherungskunden nachzuweisen. OLG Hamm am 12.03.2004 (35 W 2/04).

Kündigung bei Krankheit

  • Das OLG Frankfurt hat in einem Beschluss am 09.02.2004 (5 U 284/03) darauf hingewiesen, dass die Kündigung eines Handelsvertreters dann wirksam und möglich ist, wenn er auf Grund einer dauerhaften und anhaltenden Erkrankung nicht im Stande ist, seine vertraglichen Leistungen zu erbringen und der Gesundheitszustand keine baldige Besserung der Lage in Aussicht stellt.

Wettbewerbsverbot bei fristloser Kündigung

  • Der Handelsvertreter, der trotz unwirksamer fristloser Kündigung an seinem Handelsvertretervertrag festhalten will, muss sich grundsätzlich bis zur rechtswirksamen Beendigung des Vertragsverhältnisses an das vertragliche Wettbewerbsverbot halten. Ob die Aufnahme einer Konkurrenztätigkeit bei aktivem Handelsvertretervertrag zu einer berechtigten fristlosen Kündigung Anlass gibt, in im Einzelfall an Hand der persönlichen Umstände abzuwägen (BGH vom 12.03.2003, VIII ZR 197/02).

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