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Handelsvertreter

Recht haben, Recht bekommen:

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Vertrag kommt von vertragen. Dennoch weigern sich insbesondere große Handelsunternehmen - Finanzdienstleister und Versicherungen - häufig, ihren vertraglichen Pflichten nachzukommen. Zumeist erhoffen sie sich dadurch finanzielle Vorteile, und leider nur zu oft gelingt ihn diese Vorgehensweise.

Die Unternehmen spekulieren auf die juristische Unkenntnis ihrer (ehemaligen) Handelsvertreter und bauen darauf, dass diese die juristische Konfrontation mit dem scheinbar übermächtigen Unternehmen scheuen.

An einigen gängigen Beispielen möchte die Kanzlei RAe Dr. Basten & von Ploetz Ihnen aufzeigen, dass es sich für Sie durchaus lohnen kann, auch gegenüber großen Handelsunternehmen auf Ihr Recht zu pochen. Inwieweit sich in Ihrem persönlichen Fall der Rechtsweg auszahlt, prüfen wir gerne gemeinsam mit Ihnen im persönlichen Gespräch.

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