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Kündigung

Kündigung durch den Handelsvertreter:

Mein Mandant, ein selbständiger Handelsvertreter, löst sein Vertragsverhältnis mit dem Versicherungsvertrieb ABC-Muster auf. ABC macht anschließend bedeutende Zahlungsforderungen geltend.

Da mein Mandant nicht gleich von Beginn seiner Tätigkeit ausreichend Provisionen erwirtschaften konnte, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, zahlte ABC ihm so genannte "linearisierte" Vorschüsse. Das ist inzwischen bei zahlreichen Vertriebsorganisationen üblich. Wie zumeist, ließen sich auch bei meinem Mandaten die versprochenen Umsätze nicht verwirklichen, so dass, wie viele andere, auch mein Mandant das Vertragsverhältnisse beendete, ehe er diese Vorschüsse "zurückverdient" hatte.

Für unseren Mandaten hat es sich als sehr hilfreich erwiesen, die Angelegenheit gleich dem Anwalt seines Vertrauens zu übergeben: Er gelangte gar nicht erst in die Forderungsmaschinerie von ABC. Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid und Zwangsvollstreckung blieben ihm erspart. Wie in den allermeisten Fällen war auch sein Vertrag so wie das tatsächliche Geschäftsgebaren von ABC fehlerhaft, so dass mit anwaltlicher Hilfe der zurückzuzahlende Betrag entscheidend reduziert werden konnte.

Grundsätzlich sollten Sie schon vor Beendigung eines Vertragsverhältnisses Kontakt mit dem Anwalt Ihres Vertrauens aufnehmen. Denn recht häufig drängen Unternehmen auf so genannte Aufhebungsvereinbarungen, in denen Saldenstände anerkannt werden sollen, um nicht notwendigen Rückzahlungen zu erzwingen.

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